Diese Tagesfahrt setzte sich aus 3 Abschnitten zusammen.
Zunächst starteten wir an der Burg Reifferscheid zu einer 6,5 Km langen Wanderung im Bereich der Orte Hönningen, Kirschseiffen, Blumenthal und Kammerwald. Ob in den beiden erstgenannten Orten Mensch leben konnten wir nicht feststellen da wir niemanden gesehen haben. Nur aufgrund der geparkten Autos lag die Vermutung nahe dass es dort Bewohner geben muß.
Die Wegstrecke zeigte deutlich dass es sich bei der Umgebung von Reifferscheid um hügeliges Gelände handelt. Auf den Höhen boten sich schöne Aussichten auf die Umgebung.
Zu unserm Glück entsprach das Wetter nicht den negativen Vorhersagen der vergangenen Tage, auch der angekündigte Wind trat nicht auf.
Der zweite Teil des Programms war die Besichtigung der Burg Reifferscheid. Zunächst haben wir die Mittagspause im Hof vor dem Eingang zur Burg gemacht. Nach einigen Erläuterungen zur Burganlage Reifferscheid haben wir die Burgruine begangen und den Bergfried bestiegen. Der Rundblick von da aus war trotz des bedeckten Himmels sehr schön.
Die Besichtigung der Kirche schloß den Besuch von Reifferscheid ab.
Erläuterungen finden sie im Anschluß an diesen Textes,
Auf dem Weg zum Parkplatz setzte leichter Regen ein.
Der nächste Tagesordnungspunkt war der Besichtung der Grube Wohlfahrt. Bei einer Führung wurde der Erzabbau erläutert. Abgebaut wurde dort bis 1940 und die Erze wurden zur Verhüttung mit der Eisenbahn bis ins Ruhrgebiet transportiert. Die Führerin berichtete dass die Lebenserwartung der Bergleute damals ca. 40 Jahren betrug; kein Wunder bei den Bedingungen unter Tage. Die Luftfeuchtigkeit im Stollen beträgt fast 100% und die Temperatur beträgt konstant 9°C. Der Erzabbau wurde unter schlimmen Arbeitsbedingungen durchgeführt.
Das Kaffeetrinken für die 20 Teilnehmer fand direkt nach der Grubenführung im Foyer des Eingangsgebäudes statt.
K. Heidtmann
Erläuterungen zur Burg Reifferscheid
Die Ruine der Burg Reifferscheid steht in einer Höhe von 450 m ü. NN nahe der Gemeinde Hellenthal in deren Ortsteil Reifferscheid.
Ihr Name leitet sich wahrscheinlich von einem Rodungsgebiet ab, das einem Mann namens Rifhari gehörte, denn die Namen „Rifersceith“ oder „Rifheres-sceit“ bedeuten „Waldteil des Rifhari“.
Von der mittelalterlichen Höhenburg sind lediglich Reste der Umfassungsmauern, ein Torbau mit zwei flankierenden Rundtürmen und übergiebelter Durchfahrt sowie der weithin sichtbare, runde und heute weiß gestrichene Bergfried erhalten.
Geschichte
Reifferscheid wird 1106 erstmals unter „Riferschit“ erwähnt. Der Inhalt der damaligen Nachricht bezog sich auf die Zerstörung der Burg durch ihren damaligen Eigentümer Herzog Heinrich von Limburg und Niederlothringen. Er brannte seine Burg nieder, um zu verhindern, dass sie in Feindeshand fiel.
Im Jahr 1130 wurde durch den Erzbischof Friedrich I. von Köln eine nahe der Burg gelegene Kapelle zur Pfarrkirche erhoben, die durch das Kloster Steinfeld betreut wurde, und 1195 finden die Herren von Reifferscheid zum ersten Mal urkundlich Erwähnung.
Einige Jahre später teilten die Brüder Gerhard und Philipp von Reifferscheid ihre Herrschaft, und ein neuer Familienzweig entstand: Die Herren von Wildenburg.
Kurz nachdem Johann V. von Reifferscheid die Herrschaft übernommen hatte, wurde die Anlage 1385 durch Truppen Landfriedensbündnisses Maas-Rhein der Städte Köln und Aachen, der Erzbischöfe von Köln und Lüttich sowie des Herzog von Jülich belagert, denn Johann hatte sie durch zahlreiche Raubzüge in der näheren und weiteren Umgebung den Landfrieden gebrochen. Die Belagerung blieb jedoch erfolglos, und die Allianztruppen rückten nach drei Monaten unverrichteter Dinge wieder ab.
1416 beerbten die Herren von Reifferscheid die Niedersalmsche Linie der Grafen von Salm und nannten sich fortan von Salm-Reifferscheid. Da auch das Schloß Dyck bei Grevenbroich den Reifferscheidern zufällt trägt das heute noch lebende Fürstengeschlecht den Namen „von Salm-Reifferscheid-Dyck“.
Nach einem Brand im Jahr 1509 wurde die beschädigte Anlage wieder aufgebaut.
Ein weiteres Feuer am 23. Juni 1669 zerstörte den Ort Reifferscheid und seine Burg dann völlig. Auf den Resten der alten Bausubstanz ließ ihr Besitzer anschließend ein repräsentatives Schloss im Stil Barocks erbauen, und auf den Fundamenten des alten Burgberings wurden
Doch die neue Pracht blieb nicht lange erhalten. Während des Pfälzischen Erbfolgekriegs wurde das Schloss 1689 von Truppen Ludwigs XIV. geschleift. Der damalige Wiederaufbau muss aber sehr schnell vonstattengegangen sein, denn eine Tuschezeichnung von Mathieu Throuüet zeigt das Schloss um 1725 bereits wieder vollkommen instand gesetzt.
Nachdem Truppen der französischen Revolutionsarmee die Anlage 1794 besetzt und zerstört hatten, wurden die Herren von Reifferscheid 1803 enteignet. Die Herrschaft Reifferscheid war damit aufgelöst. Die Ruine wurde 1805 auf Abbruch versteigert und kam in den Besitz eines Privatmanns. In den folgenden Jahrzehnten diente sie als Steinbruch und lieferte Baumaterial für neue Gebäude in der Umgebung, ehe sie 1889 wieder in den Besitz der mittlerweile in den Fürstenstand erhobenen Familie Salm-Reifferscheid kam.
Seit 1965 ist die Ruine wieder im Besitz der Gemeinde Hellenthal. Die Bürger Reifferscheids widmeten sich in den letzten Jahrzehnten stark ihrer Erhaltung, wofür der Ort mehrmals ausgezeichnet wurde. Der Bergfried kann heute als Aussichtsturm bestiegen werden und bietet von seiner Plattform auf 470 m ü. NN Höhe den sogenannten Eifel-Blick "Bergfried"
Burgfreiheit in der Burg Reifferscheid.
Als Burgfreiheit (auch Schlossfreiheit) wird ein von den Mauern einer Burganlage umschlossener Wohnbezirk bezeichnet.
Die Bürger dieses Bezirks genossen bestimmte Selbstverwaltungsrechte und eventuell auch das Marktrecht; später folgte oftmals das Stadtrecht.
Bis in das 18. Jahrhundert blieb die Burgfreiheit eine Rechtsform von Ansiedlungen oder Einzelgebäuden in der Nähe von Residenzen.
In den entsprechenden Bezirken wohnten überwiegend Hofbedienstete und Adlige. Sie ist vergleichbar mit dem heutigen Status von Botschaften oder Internationalen Organisationen.
Die Burgfreiheiten lagen außerhalb der Zuständigkeit von Stadtrat oder Bürgermeister und unterstanden damit nicht der städtischen Verwaltung, Polizei und Gerichtsbarkeit, sondern dem Hofgericht.
Mit ihren häuslichen Anliegen (zum Beispiel Baugenehmigungen und Straßeninstandsetzung) konnten sich die Bewohner direkt an den Landesherrn beziehungsweise den von ihm beauftragten Beamten wenden und mussten nicht bei einem bürgerlichen Gemeinderat vorstellig werden.
Steuern und Abgaben waren anders geregelt oder entfielen völlig. Inhaber des Burglehens besaßen....das Privileg, von allen städtischen Lasten und Abgaben befreit zu sein.[1] Wer sich innerhalb der Burgfreiheit niederlassen wollte, bedurfte der Erlaubnis des Landesherrn.
Aus Wikipedia
Fotos: H.Baumsteiger, K. Heidtmann, D. Hofmann, B.Klinkenberg. Streckenaufz. : D.Bothe. Zusammenst./Aufbereit.: K. Heidtmann